Wissensseite · Todesfall Wien

Räumung nach Todesfall –
Was jetzt zu tun ist

Der Tod eines Angehörigen ist eine schwere Zeit. Die Wohnungsräumung kommt oft als zusätzliche Belastung hinzu. Wir erklären Schritt für Schritt, was zu tun ist – rechtlich, praktisch und emotional.

🕊️ Einfühlsam & diskret🕐 Lesezeit: ca. 5 Minuten⚖️ Rechtliche Grundlagen erklärt
Einfühlsamer Umgang
Dokumente werden gesichert
Wertanrechnung möglich
Diskretion garantiert

Die ersten Schritte nach einem Todesfall

Nach dem Tod eines Angehörigen gibt es viele Dinge zu erledigen. Die Wohnungsräumung ist eine davon – aber sie hat Zeit. Zunächst sind andere Dinge wichtiger.

  1. Verlassenschaftsverfahren einleiten: Das Verlassenschaftsverfahren wird automatisch eingeleitet. Ein Notar nimmt Kontakt mit den Erben auf.
  2. Dokumente sichern: Bevor irgendetwas geräumt wird, sollten alle wichtigen Dokumente (Ausweise, Versicherungspolicen, Testamente, Sparbücher) gesichert werden.
  3. Wohnung nicht eigenständig betreten: Bis zur Einantwortung gehört die Verlassenschaft dem Gericht. Sprechen Sie zuerst mit dem Notar.
  4. Mietverhältnis klären: Bei Mietwohnungen ist zu klären, ob Erben in den Mietvertrag eintreten können oder ob dieser endet.
  5. Räumung beauftragen: Erst nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens die Räumung in Auftrag geben.

Was passiert mit dem Hausrat?

Der gesamte Hausrat gehört zur Verlassenschaft und darf erst nach der Einantwortung (Übergabe an die Erben) entsorgt oder verteilt werden. Wir helfen beim gesamten Prozess:

  • Persönliche Gegenstände und Erinnerungsstücke werden gesondert gesichert
  • Wertvolle Gegenstände werden für die Wertanrechnung identifiziert
  • Dokumente werden vollständig gesichert und übergeben
  • Nicht verwertbare Gegenstände werden fachgerecht entsorgt

Wer darf die Räumung beauftragen?

Die Räumung darf nur von den eingesetzten Erben oder mit Zustimmung des Notars beauftragt werden. Ohne diese Berechtigung können rechtliche Probleme entstehen.

Wichtig: Handeln Sie nicht voreilig. Sprechen Sie zuerst mit dem zuständigen Notar, bevor Sie mit der Räumung beginnen. Wir koordinieren auf Wunsch direkt mit dem Notar.

Nein – Sie sollten zuerst das Verlassenschaftsverfahren abwarten und mit dem Notar sprechen. Erst nach der Einantwortung oder mit Zustimmung des Notars darf geräumt werden.
Die Kosten hängen von der Objektgröße ab: ab 650 € für eine 1-Zimmer-Wohnung. Durch Wertanrechnung von Möbeln und Antiquitäten kann der Preis stark sinken.
Eine Wohnungsräumung dauert in der Regel 1–2 Tage, eine Hausräumung 2–5 Tage. Wir arbeiten nach Ihrem Zeitplan und ohne unnötigen Druck.
Nein, Sie müssen nicht anwesend sein. Viele Erben beauftragen uns und sind emotional nicht in der Lage, dabei zu sein. Wir arbeiten eigenverantwortlich und berichten Ihnen über den Fortschritt.

Räumung nach Todesfall anfragen

Wir begleiten Sie einfühlsam – kostenlose Besichtigung, Festpreis, höchste Diskretion.

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