Wohnungsräumung nach Kündigung –
Fristen, Ablauf & Rechtliches
Nach einer Kündigung tickt die Uhr und eine Wohnungsräumung steht an – egal ob klassisch organisiert oder als Wohnungsentrümpelung beauftragt. Wir erklären welche Fristen gelten, wie die Räumung schnell und reibungslos abläuft – und was passiert wenn die Frist nicht eingehalten wird.
Welche Fristen gelten bei einer Kündigung?
- Einvernehmliche Auflösung: Frei vereinbarte Frist – oft Ende des Monats
- Ordentliche Kündigung durch Mieter: Laut Mietvertrag, mindestens 1 Monat
- Ordentliche Kündigung durch Vermieter: Im MRG mindestens 3 Monate
- Fristlose Kündigung: Sofortige Räumungspflicht
- Delogierung: Frist wird gerichtlich festgesetzt
Wichtig: Die Wohnung muss am letzten Miettag besenrein übergeben werden. Jeder weitere Tag kann zu Nutzungsentgelten führen.
Ablauf einer Räumung nach Kündigung
Räumungstermin rechtzeitig planen
Räumungsunternehmen so früh wie möglich beauftragen – besonders in Stoßzeiten sind Termine schnell vergeben.
Kostenlose Besichtigung
Wir kommen vor Ort und erstellen ein verbindliches Fixpreisangebot – auch kurzfristig möglich.
Persönliche Gegenstände sichern
Dokumente, Wertsachen und Erinnerungsstücke vorab mitnehmen.
Räumung durchführen
Vollständige Räumung – bei Zeitdruck setzen wir mehr Mitarbeiter ein.
Besenreine Übergabe
Die Wohnung wird besenrein übergeben – auf Wunsch mit Übergabeprotokoll.
Was passiert bei Fristversäumnis?
- Nutzungsentgelt: Für jeden weiteren Tag nach Mietende
- Schadensersatz: Entgangene Mieteinnahmen können geltend gemacht werden
- Räumungsklage: Der Vermieter kann vor Gericht klagen
- Zwangsräumung: Im schlimmsten Fall gerichtlich erzwungen
Kurzfristige Wohnungsräumung anfragen
Wir sind flexibel – auch bei kurzen Fristen bieten wir schnelle Termine.
