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Angaben gemäß § 5 ECG, § 14 UGB und § 25 MedienG
Medienrechtliche Offenlegung
Information über die Dienstleistungen von Räumungen Wien sowie Bereitstellung von Informationen zu Räumungen, Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Verlassenschaftsräumungen, Entsorgung und verwandten Themen.
Alle Angaben sind jetzt ausgefüllt. Da es sich um eine rechtlich vorgeschriebene Pflichtangabe handelt, empfiehlt sich vor dem Livegang trotzdem eine kurze Prüfung – ich bin kein Anwalt und kann nicht abschließend bestätigen, dass alle Angaben in dieser Form gemäß § 5 ECG, § 14 UGB und § 25 MedienG vollständig sind. Zwei Punkte, die ich aus den bereits bekannten Angaben abgeleitet habe und die du kurz gegenchecken solltest: „Unternehmensgegenstand" hab ich mit dem Gewerbewortlaut gleichgesetzt, „Sitz des Medieninhabers" mit der Unternehmensadresse – das ist in der Regel korrekt, aber du kennst euren Fall am besten.
