Räumung nach Todesfall –
Was jetzt zu tun ist
Der Tod eines Angehörigen ist eine schwere Zeit. Die Wohnungsräumung kommt oft als zusätzliche Belastung hinzu. Wir erklären Schritt für Schritt, was zu tun ist – rechtlich, praktisch und emotional.
Die ersten Schritte nach einem Todesfall
Nach dem Tod eines Angehörigen gibt es viele Dinge zu erledigen. Die Wohnungsräumung ist eine davon – aber sie hat Zeit. Zunächst sind andere Dinge wichtiger.
- Verlassenschaftsverfahren einleiten: Das Verlassenschaftsverfahren wird automatisch eingeleitet. Ein Notar nimmt Kontakt mit den Erben auf.
- Dokumente sichern: Bevor irgendetwas geräumt wird, sollten alle wichtigen Dokumente (Ausweise, Versicherungspolicen, Testamente, Sparbücher) gesichert werden.
- Wohnung nicht eigenständig betreten: Bis zur Einantwortung gehört die Verlassenschaft dem Gericht. Sprechen Sie zuerst mit dem Notar.
- Mietverhältnis klären: Bei Mietwohnungen ist zu klären, ob Erben in den Mietvertrag eintreten können oder ob dieser endet.
- Räumung beauftragen: Erst nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens die Räumung in Auftrag geben.
Was passiert mit dem Hausrat?
Der gesamte Hausrat gehört zur Verlassenschaft und darf erst nach der Einantwortung (Übergabe an die Erben) entsorgt oder verteilt werden. Wir helfen beim gesamten Prozess:
- Persönliche Gegenstände und Erinnerungsstücke werden gesondert gesichert
- Wertvolle Gegenstände werden für die Wertanrechnung identifiziert
- Dokumente werden vollständig gesichert und übergeben
- Nicht verwertbare Gegenstände werden fachgerecht entsorgt
Wer darf die Räumung beauftragen?
Die Räumung darf nur von den eingesetzten Erben oder mit Zustimmung des Notars beauftragt werden. Ohne diese Berechtigung können rechtliche Probleme entstehen.
Wichtig: Handeln Sie nicht voreilig. Sprechen Sie zuerst mit dem zuständigen Notar, bevor Sie mit der Räumung beginnen. Wir koordinieren auf Wunsch direkt mit dem Notar.
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