Haushaltsauflösung nach einem Todesfall –
Einfühlsam, diskret & professionell
Der Verlust eines Angehörigen ist schwer genug. Die Auflösung des Haushalts kommt als zusätzliche Last hinzu. Wir begleiten Sie mit Feingefühl durch diesen Prozess – von der ersten Besichtigung bis zur besenreinen Übergabe.
Was Sie wissen müssen – bevor Sie handeln
Nach einem Todesfall darf der Haushalt nicht sofort aufgelöst werden. Das Verlassenschaftsverfahren muss zumindest eingeleitet und der zuständige Notar informiert sein, bevor mit der Haushaltsauflösung begonnen wird.
Wichtig: Sprechen Sie zuerst mit dem zuständigen Notar bevor Sie mit der Haushaltsauflösung beginnen. Wir koordinieren auf Wunsch direkt mit dem Notar – das erleichtert den Prozess für alle Beteiligten.
Wie gehen wir bei einer Haushaltsauflösung nach Todesfall vor?
Rechtliche Grundlage klären
Abwarten bis der Notar grünes Licht gibt oder die Einantwortung erfolgt ist. Wir können auf Wunsch direkt mit dem Notar kommunizieren.
Kostenlose Besichtigung
Wir kommen persönlich vor Ort – ruhig, respektvoll und ohne Zeitdruck. Wir verschaffen uns einen Überblick über den gesamten Haushalt.
Persönliche Gegenstände identifizieren
Fotos, Briefe, Dokumente, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden gesondert gesichert und vollständig an die Erben übergeben.
Wertanrechnung & Angebot
Verwertbare Gegenstände werden transparent bewertet. Sie erhalten ein schriftliches Fixpreisangebot – fair und ohne versteckte Kosten.
Haushaltsauflösung durchführen
Unser Team löst den Haushalt vollständig auf – sorgfältig, diskret und nach Ihrem Zeitplan. Kein unnötiger Druck.
Besenreine Übergabe
Die Wohnung wird besenrein an Sie, die Hausverwaltung oder den Eigentümer übergeben.
Besonderheiten bei Haushaltsauflösungen nach Todesfall
- Kein Zeitdruck: Wir arbeiten nach Ihrem Tempo – nicht umgekehrt
- Vollständige Dokumentensicherung: Ausweise, Versicherungsunterlagen, Sparbücher, Testamente – alles wird gesichert
- Wertgegenstände: Schmuck, Antiquitäten und Kunstgegenstände werden fachkundig identifiziert und bewertet
- Zusammenarbeit mit Notar: Auf Wunsch koordinieren wir direkt mit dem Verlassenschaftsgericht
- Familienabsprachen: Wenn mehrere Erben beteiligt sind, helfen wir bei der Koordination
- Diskretion: Wir arbeiten unauffällig – keine Aufmerksamkeit gegenüber Nachbarn
Was ist mit dem Hausrat der verstorbenen Person?
Der gesamte Hausrat gehört zur Verlassenschaft und darf erst nach der Einantwortung verteilt oder entsorgt werden. Es gibt drei Wege:
- Erben behalten Gegenstände: Was Sie möchten, nehmen Sie mit – kein Aufpreis
- Wertanrechnung: Verwertbare Gegenstände senken direkt die Kosten
- Fachgerechte Entsorgung: Der Rest wird umweltbewusst entsorgt oder recycelt
Haushaltsauflösung nach Todesfall anfragen
Wir begleiten Sie einfühlsam – kostenlose Besichtigung, kein Zeitdruck.
