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Wer bezahlt die Verlassenschaften­räumung?
Kosten, Zuständigkeit & Lösungen

Die Frage der Kostentragung bei einer Verlassenschaftsräumung ist oft unklar. Wir erklären, wer in welchem Fall zahlt – und wie Sie die Kosten mit Wertanrechnung stark senken können.

📍 Österreichisches Erbrecht🕐 Lesezeit: ca. 4 Minuten⚖️ Rechtlich geprüfte Inhalte
Wertanrechnung senkt Kosten
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Die häufigsten Fälle – wer zahlt?

Die Kostentragung bei einer Verlassenschaftsräumung hängt davon ab, ob und wie viele Erben vorhanden sind, ob der Nachlass ausreichend Vermögen hat und ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen wurde.

Fall 1: Es gibt Erben mit ausreichendem Nachlass

Der häufigste Fall: Die Erben beauftragen die Räumung und bezahlen die Kosten aus dem Nachlass oder aus eigenen Mitteln. Räumungskosten gelten als Nachlassverbindlichkeiten und werden vom Notar als vorrangige Kosten anerkannt.

Fall 2: Nachlass ist überschuldet oder mittellos

Übersteigen die Schulden das Vermögen des Verstorbenen, können Erben die Erbschaft ausschlagen. In diesem Fall fällt die Verlassenschaft dem österreichischen Staat zu (sogenannter Heimfall). Die zuständige Behörde übernimmt dann die Räumung.

Fall 3: Keine Erben bekannt

Gibt es keine bekannten Erben, wird das Verlassenschaftsgericht tätig. Der Notar als Gerichtskommissär verwaltet den Nachlass und beauftragt bei Bedarf die Räumung aus der Verlassenschaftsmasse.

Fall 4: Mieter war nicht Eigentümer

War der Verstorbene Mieter, hat der Vermieter grundsätzlich ein Interesse an einer raschen Räumung. Die Kosten trägt jedoch primär die Verlassenschaft, nicht der Vermieter.

Tipp: Durch Wertanrechnung können verwertbare Gegenstände direkt von den Räumungskosten abgezogen werden. In vielen Fällen sinken die Kosten dadurch erheblich – manchmal auf null.

Wertanrechnung als Lösung bei knappem Budget

In Verlassenschaften finden sich oft wertvolle Einrichtungsgegenstände, die den Räumungspreis deutlich senken können: alte Möbel, Antiquitäten, Porzellan, Schmuck, Kunstgegenstände oder Elektrogeräte. Wir bewerten diese transparent und rechnen den Marktwert direkt ab.

Wichtige Empfehlung

Sprechen Sie vor der Beauftragung einer Räumung immer zuerst mit dem zuständigen Notar. Dieser kann klären, ob die Räumungskosten aus der Verlassenschaftsmasse gedeckt werden können und gibt grünes Licht für die Räumung.

Räumungskosten im Rahmen einer Verlassenschaft können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Konsultieren Sie dafür einen Steuerberater.
In diesem Fall können Erben die Erbschaft ausschlagen, um nicht für Schulden haften zu müssen. Alternativ kann eine Nachlassseparation beantragt werden, die das Privatvermögen schützt.
Bei mehreren Erben werden die Kosten in der Regel anteilig nach Erbquoten aufgeteilt. Im Vorfeld sollte eine klare Vereinbarung zwischen den Erben getroffen werden.

Verlassenschaftsräumung anfragen

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