Wer bezahlt die Verlassenschaftenräumung?
Kosten, Zuständigkeit & Lösungen
Die Frage der Kostentragung bei einer Verlassenschaftsräumung ist oft unklar. Wir erklären, wer in welchem Fall zahlt – und wie Sie die Kosten mit Wertanrechnung stark senken können.
Die häufigsten Fälle – wer zahlt?
Die Kostentragung bei einer Verlassenschaftsräumung hängt davon ab, ob und wie viele Erben vorhanden sind, ob der Nachlass ausreichend Vermögen hat und ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen wurde.
Fall 1: Es gibt Erben mit ausreichendem Nachlass
Der häufigste Fall: Die Erben beauftragen die Räumung und bezahlen die Kosten aus dem Nachlass oder aus eigenen Mitteln. Räumungskosten gelten als Nachlassverbindlichkeiten und werden vom Notar als vorrangige Kosten anerkannt.
Fall 2: Nachlass ist überschuldet oder mittellos
Übersteigen die Schulden das Vermögen des Verstorbenen, können Erben die Erbschaft ausschlagen. In diesem Fall fällt die Verlassenschaft dem österreichischen Staat zu (sogenannter Heimfall). Die zuständige Behörde übernimmt dann die Räumung.
Fall 3: Keine Erben bekannt
Gibt es keine bekannten Erben, wird das Verlassenschaftsgericht tätig. Der Notar als Gerichtskommissär verwaltet den Nachlass und beauftragt bei Bedarf die Räumung aus der Verlassenschaftsmasse.
Fall 4: Mieter war nicht Eigentümer
War der Verstorbene Mieter, hat der Vermieter grundsätzlich ein Interesse an einer raschen Räumung. Die Kosten trägt jedoch primär die Verlassenschaft, nicht der Vermieter.
Tipp: Durch Wertanrechnung können verwertbare Gegenstände direkt von den Räumungskosten abgezogen werden. In vielen Fällen sinken die Kosten dadurch erheblich – manchmal auf null.
Wertanrechnung als Lösung bei knappem Budget
In Verlassenschaften finden sich oft wertvolle Einrichtungsgegenstände, die den Räumungspreis deutlich senken können: alte Möbel, Antiquitäten, Porzellan, Schmuck, Kunstgegenstände oder Elektrogeräte. Wir bewerten diese transparent und rechnen den Marktwert direkt ab.
Wichtige Empfehlung
Sprechen Sie vor der Beauftragung einer Räumung immer zuerst mit dem zuständigen Notar. Dieser kann klären, ob die Räumungskosten aus der Verlassenschaftsmasse gedeckt werden können und gibt grünes Licht für die Räumung.
Verlassenschaftsräumung anfragen
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