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Was darf ein Vermieter entsorgen?
Rechte & Grenzen im Mietrecht

Als Vermieter mit zurückgelassenen Gegenständen in der Wohnung – was darf man tun, was nicht? Wir erklären die rechtlichen Grundlagen des österreichischen Mietrechts klar und verständlich.

⚖️ Mietrecht Österreich🕐 Lesezeit: ca. 4 Minuten🏢 Für Vermieter
Klare Rechtslage
Schnelle Umsetzung
Dokumentation inklusive
Entsorgungsnachweis

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder die Mietervereinigung Wien.

Grundsatz: Eigentum des Mieters bleibt Eigentum des Mieters

Auch wenn ein Mieter ausgezogen ist oder delogiert wurde, bleiben seine Gegenstände sein Eigentum. Ein Vermieter darf diese nicht einfach als herrenlos betrachten oder entsorgen – zumindest nicht ohne eine korrekte Fristsetzung.

Was darf ein Vermieter NICHT tun?

  • Gegenstände sofort nach Mietende entsorgen
  • Wertvolle Gegenstände behalten oder verkaufen
  • Die Wohnung ohne Ankündigung räumen lassen während der Mieter noch eingezogen ist
  • Gegenstände des Mieters beschädigen oder vernichten ohne rechtliche Grundlage

Was darf ein Vermieter tun?

  • Frist setzen: Schriftlich eine angemessene Frist zur Abholung setzen (4–8 Wochen)
  • Dokumentieren: Alle zurückgelassenen Gegenstände fotografieren und inventarisieren
  • Nach Fristablauf entsorgen: Wenn keine Reaktion erfolgt, können Gegenstände nach Fristablauf entsorgt werden
  • Kosten einfordern: Räumungs- und Entsorgungskosten beim Mieter oder aus der Kaution einfordern
  • Rechtliche Beratung: Bei wertvollen Gegenständen oder Unklarheiten: Rechtsanwalt konsultieren

Sonderfall: Delogierung

Bei einer gerichtlich angeordneten Delogierung gelten besondere Regeln. Die Räumung erfolgt in Anwesenheit eines Gerichtsvollziehers. Gegenstände des Mieters werden in diesem Fall verwahrt – er hat eine gesetzliche Frist zur Abholung.

Unser Service: Wir führen Räumungen für Vermieter durch und stellen vollständige Dokumentation sowie Entsorgungsnachweis bereit. Das schützt Sie rechtlich und beschleunigt den Prozess.

Nein – die Möbel gehören dem ehemaligen Mieter. Sie dürfen nicht ohne Zustimmung verwendet werden. Entweder Rückgabe ermöglichen oder nach Fristablauf korrekt entsorgen.
Eine gesetzlich fixierte Frist gibt es nicht, aber 4–8 Wochen nach schriftlicher Aufforderung ist üblich. Bei hochwertigen Gegenständen empfehlen wir rechtliche Beratung.
Deshalb ist Dokumentation so wichtig. Fotografieren Sie alle Gegenstände vor der Entsorgung und führen Sie eine Inventarliste. So können Sie nachweisen was vorhanden war.
Ja – wenn der Mieter die Wohnung nicht ordnungsgemäß geräumt hat, können die Räumungskosten als Schadensersatz von der Kaution einbehalten werden.

Räumung für Vermieter beauftragen

Wir räumen schnell, dokumentieren vollständig und stellen Entsorgungsnachweis aus.

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